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Mai 16, 2006 Me Der Generationenvertrag, Treibsand erklärt die Welt Kommentare deaktiviert für TedW #2: Praxisgebühr
Eigentlich müsste ich nun den Text umschreiben, da die Praxisgebühr mittlerweile abgeschafft ist, aber noch ist die Bundestagswahl nicht vorbei, ergo besteht noch immer die Möglichkeit, daß die Praxisgebühr wieder kommt. Also warten wir mal ab. 🙂
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Die Praxisgebühr ist ein Ärgernis. Bei jedem ersten Arztbesuch innerhalb eines Quartals (also zwischen dem 01.01. und 31.03, 01.04. und 30.06., 01.07. und 30.09 sowie 01.10. und 31.12.) ist eine Praxisgebühr in Höhe von EUR 10 zu entrichten. Daher kommt auch der Witz, wenn Mike Krüger sagt: „Wenn mich mein Arzt fragt: Was feht Ihnen?, dann sage ich immer: 10 Euro“.
Die Praxisgebühr wird im Normalfall beim Hausarzt entrichtet, denn nach den Bestimmungen soll der Hausarzt beurteilen, ob ein Facharzt hinzugezogen werden soll und wenn ja, welche Fachrichtung. Im günstigsten Fall schreibt der Hausarzt eine Überweisung aus, die, wenn sie beim Facharztbesuch vorgelegt wird, dem Patienten die Praxisgebühr erspart.
Kommt nun ein Patient ohne Überweisung zum Facharzt, muß er die Praxisgebühr entrichten. Hat er eine Überweisung, aber beim Facharztbesuch diese nicht dabei, muß er auch die EUR 10 bezahlen. Manche Ärzte zahlen die 10 Euro wieder zurück, wenn die Überweisung nachgereicht wird. Andere wiederum geben dem Patienten eine Mahnung mit, denn der Facharzt kann ja nicht beurteilen, ob der Patient wirklich eiine Überweisung hat oder die Unwahrheit sagt.
Mit dieser Mahnung ist der Arzt aus dem Schneider und der Patient wird dann zunächst von der Kassenärztlichen Vereinigung aufgefordert, die Praxisgebühr, zuzüglich Mahngebühren zu entrichten. Kommt der Patient dieser Aufforderung nicht nach, gibt die Kassenärztliche Vereinigung den Vorgang an die Krankenkasse ab, woraufhin dann entweder ein gerichtliches Mahnverfahren „zur Beitreibung“ eingeleitet wird, oder die Krankenkasse schaltet ein Inkassounternehmen ein. Beide Möglichkeiten erhöhen die Kosten natürlich weiter. Aktuell möchte unsere Bundesgesundheitsministerin eine Strafzahlung von EUR 70 durchsetzen. Will sagen: Zahlt ein Patient seine EUR 10 Praxisgebühr nicht, muß er stattdessen EUR 70 bezahlen (10 EUR Praxisgebühr, 60 EUR „Strafe“), Stand 16.05.06 ist das allerdings noch nicht Gesetz.
Der Arzt/Facharzt übernimmt (gezwungenermaßen) das Erstiinkasso der Praxisgebühr und führt diese ab. Der Arzt ist nicht verpflichtet. eine Behandlung durchzuführen, wenn der Patient sich weigert die Praxisgebühr zu entrichten; außer es handelt sich um einen lebensbedrohlichen Notfall. Es wäre auch unsinnig, von einem bewusstlosen Patienten eine Praxisgebühr erheben zu wollen.
Jedoch gibt es einige Fallen im System:
Beim ersten Zahnarztbesuch innerhalb eines Quartals muß die Praxisgebühr entrichtet werden. Eine Überweisung vom Hausarzt ist so nicht möglich.
Wird ein Notdienst eines Krankenhauses aufgesucht, muß dort auch die Praxisgebühr entrichtet werden.
Psychotherapeutische Behandlungen sind ebenfalls Praxisgebührpflichtig.
Nun kommt der Einwurf: „Ja, bei Hausarztmodell muss ich ja keine Praxisgebühr zahlen“.
Das ist so nicht richtig. Es wird eine jährliche Praxisgebühr von EUR 10 erhoben. Der Hausarzt schreibt, falls notwendig, eine Ãœberweisung zu einem Arzt aus, der ebenfalls am Hausarztmodell teilnehmen muß. Dadurch verliert der Versicherte das Recht auf freie Arztwahl. Sollte ein „Hausarztmodellpatient“ sich an einen anderen Arzt seines Vertrauens wenden, der nicht am Hausarztmodell teilnimmt, wird auch hier wieder die Praxisgebühr fällig.
Sie sehen, alles nicht so einfach.
Und daraus lernen wir: Der Arzt hat von der Praxisgebühr nichts als Ärger und Kosten, sowie extra Aufwand, den niemand bezahlen will.
Wenn Sie also das nächste Mal zum Arzt gehen und die Praxisgebühr anfällt, bezahlen Sie diese doch einfach. Ihr Arzt und seine Mitarbeiterinnen danken es Ihnen, denn zuguterletzt geht der Extraaufwand zu Ihren, des Patienten, Kosten.
Tja, was soll ich groß über mich schreiben ... Ich bin ein Wahnsinniger, in den Weiten des World Wide Wait, sprich www, und möchte mit diesem Blog eigentlich ernstere Betrachtungen von mir geben, von deutscher Politik, der Kommentierung diverser Nachrichten bishin zu allgemeinen Betrachtungen. Warum also treibsand.at? Ich lasse meine Gedanken treiben, und schreibe diese hier nieder. Leider war treibsand.de schon belegt, und für treibsand.at gab es ein unschlagbar günstiges Angebot :-) Unabhängig davon habe ich noch ein paar andere Webseiten, siehe Hauptmenü.
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